Kunst
Die Familie des Erbauers des Hauses in der Paul-Ehrlich-Straße, früher: Sandhofstraße, Otto Rennau, der Großvater des Kanzleigründers Ewald Herzog, war stark verwurzelt in und verwandt mit bekannten Frankfurter Familien: Könnitzer, Landauer, Hoffmann („Struwwelpeter“). So war es kein Zufall, dass sowohl die Großmutter, aber insbesondere die Mutter von Ewald Herzog Malerinnen wurden.
Therese Herzog, geb. Rennau (1886 – 1980), stellte ihre Arbeiten in Deutschland und angrenzenden Ländern aus, mehrere ihrer Bilder finden sich natürlich auch in den Kanzleiräumen. Die Familie sammelte aber auch Bilder von Käthe Kollwitz und von Malern der Kronberger Schule. In der väterlichen Linie der Herzogs ist der Onkel Rudolf Herzog (1869 – 1943) hervorzuheben. Er war einer der meistgelesenen Schriftsteller Deutschlands in den zwanziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts, sein Werk hatte bereits 1924 eine Gesamtauflage von 2485000 Exemplaren (vgl. Wrobel in, die Weltbühne v. 25. September 1924).
Gertrud und Ewald Herzog haben in den sechziger Jahren diese Familientradition fortgesetzt und angefangen, Grafiken zu sammeln, die heute einen Umfang von mehreren hundert Exponaten haben. „Inaugenscheinnahme“ wurden dann die Ausstellungen genannt, die in der Kanzlei Herzog in den letzten zehn Jahren gezeigt wurden und werden. Zeichnungen, Grafiken, Malereien und Skulpturen erfreuen Mitarbeiter und Klienten gleichermaßen. Anlässlich des 90. Geburtstages von Ewald Herzog in 2003 wurde dabei auch erstmals eine Auswahl der Grafiken aus der Sammlung Herzog vorgestellt. Die Ausstellungsreihe „Inaugenscheinnahme“, die bisher Künstler aus Deutschland, Indonesien, Niederlande bestritten, wird auch in Zukunft fortgesetzt, nicht nur bei den Vernissagen besteht dann die Gelegenheit zu überprüfen, dass Kanzlei und Kunst zusammen passen.
Gertrud & Ewald Herzog Stiftung
Am 3. November 1998 wurde die „Gertrud & Ewald Herzog Stiftung“ durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt und im Staatsanzeiger des Landes Hessen bekannt gemacht. Die selbstlos handelnde Stiftung verwirklicht gemäß ihrer Verfassung ihren Stiftungszweck durch die Auszahlung von Förderhilfen für Ausbildung, Existenzgründung oder therapeutischen Hilfen. Ehemalige Strafgefangene sollen damit in die Lage versetzt werden, nach Strafverbüßung beruflich wieder Fuß zu fassen. Die Stiftung will dort unterstützen, wo staatliche Leistungen nicht oder nicht mehr gewährt werden, erfolgsversprechende Ansätze einer Resozialisierung damit gefährdet sind.
Beispiele für die gewährten Förderungen:
Herr P. war 2 Jahre inhaftiert, erhielt Arbeitslosenhilfe aber keine Unterstützung für eine Ausbildung zum Industriemechaniker. Ihm wurden 1.400€ zur Anschaffung von PC, Zeichengeräte und Fachliteratur gewährt.
Herr B. verlor durch einen schweren Unfall und eine kurzzeitige Inhaftierung alles: Frau, Wohnung, soziale Bezüge und Arbeit. Er wurde durch die Haftentlassenenhilfe in eine Wohnung vermittelt. Ihm wurde mit dem Kauf einer Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsbetriebe für 400 € geholfen, so konnte er leichter seine Behördengänge erledigen, sich auf Jobsuche begeben und auch wieder soziale Kontakte besser pflegen.
Herr H. erhielt lediglich 90 € für eine Brille, die ihm tatsächlich nach seiner Haftentlassung weder durch die Krankenkasse noch durch das Jobcenter erstattet wurde.
„Vom Räuber zum Buchbinder“ wurde Herr Michael B. in der Presse beschrieben. Ihm wurden 1.200 € für die Anschaffung von Handwerksgeräten für seine Tätigkeit als selbstständiger Buchbinder gezahlt, er lebt mittlerweile – nach längerer Inhaftierung- von seinem Handwerk.
Öfters konnte anderen Straffälligen durch Hilfen zu einer Therapie geholfen werden. Ob durch eigenen Antrieb oder durch eine Bewährungsauflage suchen ehemalige Strafgefangene therapeutische Hilfe, gerade im Drogen- oder Gewaltbereich. Staatliche Stellen sind hierfür nicht „zuständig“. Diese Lücke konnte durch die Arbeit der Stiftung geschlossen werden. Mittlerweile haben auch die Gerichte diese Arbeit durch Zuweisung von Bußgeldern gewürdigt, so dass die Stiftung auch elf Jahre nach ihrer Gründung und nach dem Tod ihres Mitbegründers Ewald Herzog im Februar 2009 ihre Arbeit fortsetzen kann.
Förderanträge sind zu richten an:
Gertrud & Ewald Herzog Stiftung
Paul – Ehrlich – Str.39
60596 Frankfurt
Spenden an:
Gertrud & Ewald Herzog Stiftung
Frankfurter Sparkasse
BLZ: 50050201
Kontonr.: 280470
Spendenbescheinigungen werden erteilt.