Kunst & Stiftung
Kunst, Familientradition und Verantwortung.
Die Seite verbindet die künstlerische Tradition des Hauses Herzog mit der Gertrud & Ewald Herzog Stiftung und ihrem sozialen Engagement für ehemalige Strafgefangene.
Kunst
Kunst im Haus Herzog.
Familiengeschichte, Sammlung und Kanzleiräume verbinden sich zu einer besonderen Atmosphäre.
Die Familie des Erbauers des Hauses in der Paul-Ehrlich-Straße, früher: Sandhofstraße, Otto Rennau, der Großvater des Kanzleigründers Ewald Herzog, war stark verwurzelt in und verwandt mit bekannten Frankfurter Familien: Könnitzer, Landauer, Hoffmann („Struwwelpeter“). So war es kein Zufall, dass sowohl die Großmutter, aber insbesondere die Mutter von Ewald Herzog Malerinnen wurden.
Therese Herzog, geb. Rennau (1886 – 1980), stellte ihre Arbeiten in Deutschland und angrenzenden Ländern aus, mehrere ihrer Bilder finden sich natürlich auch in den Kanzleiräumen. Die Familie sammelte aber auch Bilder von Käthe Kollwitz und von Malern der Kronberger Schule. In der väterlichen Linie der Herzogs ist der Onkel Rudolf Herzog (1869 – 1943) hervorzuheben.
Er war einer der meistgelesenen Schriftsteller Deutschlands in den zwanziger Jahren des vorherigen Jahrhunderts, sein Werk hatte bereits 1924 eine Gesamtauflage von 2485000 Exemplaren (vgl. Wrobel in, die Weltbühne v. 25. September 1924).
Gertrud und Ewald Herzog haben in den sechziger Jahren diese Familientradition fortgesetzt und angefangen, Grafiken zu sammeln, die heute einen Umfang von mehreren hundert Exponaten haben. „Inaugenscheinnahme“ wurden dann die Ausstellungen genannt, die in der Kanzlei Herzog in den letzten zehn Jahren gezeigt wurden und werden. Zeichnungen, Grafiken, Malereien und Skulpturen erfreuen Mitarbeiter und Klienten gleichermaßen. Anlässlich des 90. Geburtstages von Ewald Herzog in 2003 wurde dabei auch erstmals eine Auswahl der Grafiken aus der Sammlung Herzog vorgestellt.
Die Ausstellungsreihe „Inaugenscheinnahme“, die bisher Künstler aus Deutschland, Indonesien, Niederlande bestritten, wird auch in Zukunft fortgesetzt, nicht nur bei den Vernissagen besteht dann die Gelegenheit zu überprüfen, dass Kanzlei und Kunst zusammen passen.
„Inaugenscheinnahme“
Zeichnungen, Grafiken, Malereien und Skulpturen erfreuen Mitarbeiter und Klienten gleichermaßen – und zeigen, dass Kanzlei und Kunst zusammenpassen.
Stiftung
Gertrud & Ewald Herzog Stiftung
Am 3. November 1998 wurde die „Gertrud & Ewald Herzog Stiftung“ durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt und im Staatsanzeiger des Landes Hessen bekannt gemacht. Die selbstlos handelnde Stiftung verwirklicht gemäß ihrer Verfassung ihren Stiftungszweck durch die Auszahlung von Förderhilfen für Ausbildung, Existenzgründung oder therapeutischen Hilfen. Ehemalige Strafgefangene sollen damit in die Lage versetzt werden, nach Strafverbüßung beruflich wieder Fuß zu fassen.
Die Stiftung will dort unterstützen, wo staatliche Leistungen nicht oder nicht mehr gewährt werden, erfolgsversprechende Ansätze einer Resozialisierung damit gefährdet sind.
Hilfe dort, wo staatliche Leistungen nicht oder nicht mehr gewährt werden.
Die Stiftung unterstützt erfolgversprechende Ansätze einer Resozialisierung.
Förderbeispiele
Konkrete Hilfe für konkrete Lebenssituationen.
Beispiele für die gewährten Förderungen:
Ausbildung
Herr P. war 2 Jahre inhaftiert, erhielt Arbeitslosenhilfe aber keine Unterstützung für eine Ausbildung zum Industriemechaniker. Ihm wurden 1.400€ zur Anschaffung von PC, Zeichengeräte und Fachliteratur gewährt.
Neuanfang
Herr B. verlor durch Unfall und Inhaftierung alles. Mit einer Jahreskarte für 400 € konnte er Behördengänge erledigen, Jobs suchen und soziale Kontakte pflegen.
Gesundheit
Herr H. erhielt lediglich 90 € für eine Brille, die ihm nach Haftentlassung weder durch Krankenkasse noch Jobcenter erstattet wurde.
Handwerk
„Vom Räuber zum Buchbinder“ wurde Herr Michael B. beschrieben. Ihm wurden 1.200 € für Handwerksgeräte für seine Tätigkeit als selbstständiger Buchbinder gezahlt.
Therapie
Öfters konnte Straffälligen durch Hilfen zu einer Therapie geholfen werden. Staatliche Stellen sind hierfür nicht „zuständig“.
Bußgelder
Mittlerweile haben auch die Gerichte diese Arbeit durch Zuweisung von Bußgeldern gewürdigt, sodass die Stiftung ihre Arbeit fortsetzen kann.
Förderanträge und Spenden.
Förderanträge
Gertrud & Ewald Herzog Stiftung
Paul – Ehrlich – Str.39
60596 Frankfurt
Spenden an
Gertrud & Ewald Herzog Stiftung
Frankfurter Sparkasse
BLZ: 50050201
Kontonr.: 280470
Bescheinigung
Spendenbescheinigungen werden erteilt.
Kunst, Geschichte und Verantwortung.
Eine Seite der Kanzlei, die über Strafverteidigung hinausblickt.