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Nach seinem Referendariat am Landgericht
Frankfurt, welches er insbesondere in der Abteilung Betäubungsmittelkriminalität
der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und in der Kanzlei Böhm und Thiée in Bonn ableistete, arbeitete er als Referent für Rechtspolitik im
Deutschen Bundestag mit den Schwerpunkten deutsches und europäisches
Strafrecht.
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